Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KOMJAN GROUP · Nürnberg

Stand: 06/2026

Aufbau dieser Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die operativen Gesellschaften der KOMJAN GROUP und sind modular aufgebaut. Teil A enthält die allgemeinen Bedingungen für alle Gesellschaften. Teil B regelt die besonderen Bedingungen der Komjan TelSolutions GmbH. Teil C regelt die besonderen Bedingungen der Komjan Consult & Service GmbH. Auf jedes Geschäft finden Teil A und der jeweils einschlägige Besondere Teil Anwendung. Bei Widersprüchen geht der Besondere Teil dem Allgemeinen Teil vor.

TEIL A  Allgemeiner Teil für alle Gesellschaften der KOMJAN GROUP

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der genannten Gesellschaften, soweit der einschlägige Besondere Teil keine abweichende Regelung trifft.

§ A1 Geltungsbereich, Anbieter und Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der folgenden Gesellschaften der KOMJAN GROUP, jeweils für den von ihnen geführten Geschäftsbereich:
    • Komjan Holding GmbH, Äußere Sulzbacher Str. 118, 90491 Nürnberg. Amtsgericht Nürnberg, HRB 39136, USt-IdNr. DE263567156. Geschäftsführer Nicolai Jancik, Christopher Jancik.
    • Komjan TelSolutions GmbH, Äußere Sulzbacher Str. 118, 90491 Nürnberg. Amtsgericht Nürnberg, HRB 38128, USt-IdNr. DE292590287. Geschäftsführer Nicolai Jancik, Christopher Jancik. Geschäftsbereich Businesskommunikation und Informationstechnologie.
    • Komjan Consult & Service GmbH, Äußere Sulzbacher Str. 118, 90491 Nürnberg. Amtsgericht Nürnberg, HRB 44757, USt-IdNr. DE419691705. Geschäftsführer Nicolai Jancik, Christopher Jancik. Geschäftsbereich Service Robotik. Kontakt robotics@komjan.de, Telefon +49 911 37499 0.
    Vertragspartner des Kunden wird ausschließlich die im Angebot benannte Gesellschaft. Die übrigen Gesellschaften der Gruppe werden durch das einzelne Vertragsverhältnis nicht verpflichtet.
  2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet auf Grundlage dieser Bedingungen nicht statt.
  3. Es gelten ausschließlich diese Bedingungen sowie die im jeweiligen Angebot in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die jeweilige KOMJAN Gesellschaft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Maßgeblich ist insoweit ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der jeweiligen KOMJAN Gesellschaft.

§ A2 Vertragsschluss und Angebotsmodell

  1. Darstellungen in Katalogen, Broschüren, Preislisten, auf Webseiten und in Werbemitteln sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
  2. Die jeweilige KOMJAN Gesellschaft erstellt auf Anfrage ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Preisen sowie der Bezugnahme auf die geltenden Leistungsbeschreibungen, Preislisten und diese Bedingungen. Das Angebot ist, sofern es keine abweichende Frist nennt, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Die Annahme erfolgt in Textform, durch Unterzeichnung des Angebots, durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Leistung der vereinbarten Vorkasse. Mit Annahme gelten der beschriebene Leistungsumfang sowie die in Bezug genommenen Preislisten und Bedingungen als verbindlicher Vertrag.
  4. Für Inhalt und Auslegung gilt folgende Rangfolge: erstens die individuelle schriftliche Vereinbarung und das angenommene Angebot, zweitens der einschlägige Besondere Teil dieser Bedingungen, drittens der Allgemeine Teil dieser Bedingungen, viertens die in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen und Preislisten.
  5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ A3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Versandkosten, Anfahrtskosten und Installationskosten gemäß Angebot.
  2. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt Vorkasse. Die Leistung oder Lieferung erfolgt in diesem Fall nach vollständigem Zahlungseingang. Bei abweichender Vereinbarung sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Bei Aufträgen mit hohem Auftragswert, insbesondere im Bereich der Service Robotik, können im Angebot abweichende Zahlungspläne, Anzahlungen oder Teilzahlungen vereinbart werden.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Daneben kann eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die jeweilige KOMJAN Gesellschaft berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende anzupassen, soweit sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten verändern, insbesondere Vorleistungskosten, Energiekosten, Personalkosten oder Materialkosten. Übersteigt eine Erhöhung zehn Prozent der bisherigen Vergütung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.

§ A4 Fristen, Termine und Mitwirkungspflichten

  1. Liefertermine und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Angegebene Zeiträume verstehen sich ansonsten als unverbindliche Zielwerte.
  2. Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung von Zugängen, Räumen, Stromanschlüssen, einer geeigneten Netzwerkverbindung sowie der erforderlichen Informationen am Einsatzort.
  3. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern Fristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand gemäß gültiger Preisliste berechnet.

§ A5 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der liefernden KOMJAN Gesellschaft (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des offenen Rechnungsbetrags sicherungshalber an die liefernde Gesellschaft ab, die diese Abtretung annimmt.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der liefernden Gesellschaft hinzuweisen und diese unverzüglich zu unterrichten.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die liefernde Gesellschaft berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücktritt herauszuverlangen.

§ A6 Gefahrübergang und Versand

  1. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
  2. Erfolgt eine Installation oder Inbetriebnahme durch die jeweilige KOMJAN Gesellschaft, geht die Gefahr mit Abschluss der Installation und Übergabe am Einsatzort über.
  3. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Bereitstellungsbereitschaft auf den Kunden über.

§ A7 Gewährleistung

  1. Für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die Angaben im Angebot und in der Leistungsbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen Dritter begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
  2. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Es gilt § 377 HGB.
  3. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung nach Wahl der jeweiligen KOMJAN Gesellschaft durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht in den Fällen des § A8 Absatz 4 sowie nicht für gesetzlich zwingend längere Fristen.
  5. Besondere Regelungen zur Gewährleistung im Bereich der Service Robotik enthält § C6.

§ A8 Haftung

  1. Die jeweilige KOMJAN Gesellschaft haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Übernahme einer Garantie oder einer Beschaffenheitszusage sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
  5. Soweit die Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ A9 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die jeweilige KOMJAN Gesellschaft für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Energiemangel und Rohstoffmangel, Netzstörungen und Infrastrukturstörungen sowie nicht zu vertretende Lieferausfälle von Vorlieferanten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ A10 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
  2. Soweit die jeweilige KOMJAN Gesellschaft personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  3. Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags.

§ A11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Nürnberg. Erfüllungsort ist der Sitz der vertragsschließenden KOMJAN Gesellschaft, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
  4. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen können diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen geändert werden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Ankündigung gesondert hingewiesen.

TEIL B  Besondere Bedingungen Komjan TelSolutions GmbH

Die Komjan TelSolutions GmbH ist in drei rechtlich klar zu trennenden Geschäftsmodellen tätig. Maßgeblich ist, welches Modell dem jeweiligen Angebot zugrunde liegt.

Klarstellung der drei Geschäftsmodelle

Beim Eigengeschäft (§ B1) ist die Gesellschaft selbst Anbieter und Vertragspartner. Beim Vermittlungsgeschäft (§ B2) ist sie ausschließlich Vermittler, der Leistungsvertrag besteht zwischen Kunde und Netzbetreiber. Beim Handel (§ B3) liefert sie Hardware und Lizenzen. Welches Modell gilt, ergibt sich aus dem Angebot.

§ B1 Eigengeschäft: Sprachdienste und Datendienste auf eigene Rechnung (unter anderem SIP und Glasfaser, Whitelabel)

  1. Im Eigengeschäft erbringt die Komjan TelSolutions GmbH Telekommunikationsdienste, insbesondere Sprachdienste über SIP sowie leitungsgebundene Datendienste über Glasfaser, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie ist insoweit alleiniger Vertragspartner des Kunden.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt unter Einbindung von Vorleistungsprodukten Dritter (Vorleister). Verfügbarkeit, realisierbare Bandbreiten, Realisierungszeiten und die technische Entstörung sind von der Infrastruktur und der Verfügbarkeit beim jeweiligen Vorleister abhängig. Die Gesellschaft schuldet keine Leistung, die über die beim Vorleister verfügbare Vorleistung hinausgeht.
  3. Der konkrete Leistungsumfang, vereinbarte Verfügbarkeiten und Servicelevel sowie Entstörfristen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem Produktblatt zum Angebot. Soweit dort keine Servicelevel ausgewiesen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Realisierungstermine für die Bereitstellung sind unverbindlich, soweit sie von Baumaßnahmen, Genehmigungen, Terminen des Vorleisters oder Mitwirkungshandlungen Dritter abhängen.
  5. Die Gesellschaft haftet nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Störungen der Vorleistungsinfrastruktur, Schäden durch Tiefbauarbeiten Dritter, Stromausfälle sowie Störungen der vom Kunden bereitgestellten Endgeräte oder Netzwerke.
  6. Mindestvertragslaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Die Bereitstellung und Portierung von Rufnummern richtet sich nach den geltenden regulatorischen Vorgaben. Im Übrigen gelten die einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes.
  7. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, die Leistung vorübergehend zu sperren.

§ B2 Vermittlungsgeschäft: Mobilfunktarife und Festnetztarife der Netzbetreiber

  1. Im Vermittlungsgeschäft vermittelt die Komjan TelSolutions GmbH Business Tarife verschiedener Netzbetreiber. Sie wird ausschließlich als Vermittler tätig.
  2. Der Telekommunikationsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Netzbetreiber zustande. Für diesen Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten, Leistungsbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Netzbetreibers.
  3. Die Gesellschaft ist nicht Vertragspartner des Telekommunikationsdienstes. Sie schuldet weder die Telekommunikationsleistung selbst noch deren Verfügbarkeit, Qualität oder Entstörung. Geschuldet wird ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung sowie eine sorgfältige Beratung im Rahmen der Anbahnung.
  4. Eine Haftung der Gesellschaft besteht im Vermittlungsgeschäft nur für die Verletzung ihrer eigenen Vermittlungspflichten und Beratungspflichten nach Maßgabe des § A8. Für die Leistungen des Netzbetreibers haftet allein dieser.
  5. Durch die Vermittlung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen, über die Tarife des Netzbetreibers hinausgehenden Kosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ B3 Handel mit Hardware und Lizenzen

  1. Beim Verkauf von Hardware, etwa Smartphones, IP Telefonen und Zubehör, gelten die kaufrechtlichen Bestimmungen sowie ergänzend die §§ A5 bis A7.
  2. Bei der Überlassung von Software und Nutzungslizenzen erhält der Kunde Nutzungsrechte ausschließlich im Umfang und nach Maßgabe der Lizenzbedingungen und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Gesellschaft räumt keine darüber hinausgehenden Rechte ein. Der Kunde erkennt die jeweiligen Lizenzbedingungen mit Annahme des Angebots an.
  3. Bei Lizenzen im Abonnement richten sich Laufzeit, Verlängerung, Aktivierung und Sperrung nach den Bedingungen des Herstellers. Endet die Lizenz, erlischt das Nutzungsrecht.
  4. Die Rücknahme entsiegelter oder bereits aktivierter Software und Lizenzen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Für Hardware gilt die gesetzliche Gewährleistung nach § A7. Daneben können Herstellergarantien bestehen, die der Kunde unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend macht.

§ B4 IT-Leistungen und Integrationsleistungen

  1. Beratungsleistungen, Einrichtungsleistungen, Konfigurationsleistungen und Integrationsleistungen werden je nach Vereinbarung als Dienstleistung oder als Werkleistung erbracht. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot.
  2. Wird ein konkreter Erfolg geschuldet, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. Nimmt der Kunde eine abnahmefähige Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen, sofern die Gesellschaft auf diese Folge hingewiesen hat.
  3. Leistungen nach Aufwand werden nach den im Angebot oder in der gültigen Preisliste genannten Sätzen abgerechnet.

TEIL C  Besondere Bedingungen Komjan Consult & Service GmbH (Service Robotik)

Dieser Teil gilt für den Verkauf, die Finanzierungsvermittlung, die Teststellung sowie für Wartung und Service von Reinigungsrobotern und Transportrobotern und zugehörigem Zubehör.

§ C1 Leistungsgegenstand

Gegenstand der Leistungen sind der Verkauf von Robotern und Zubehör, die Vermittlung von Finanzierungen und Leasing, die zeitlich befristete Teststellung, Wartungsleistungen und Serviceleistungen, die Lieferung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial sowie ergänzende Beratungsleistungen und Einrichtungsleistungen. Die klassische Kurzzeitmiete wird nicht angeboten.

§ C2 Kauf von Robotern und Zubehör

  1. Für den Kauf gelten die kaufrechtlichen Bestimmungen sowie die §§ A5 bis A7. Angesichts der regelmäßig hohen Auftragswerte gilt Vorkasse, soweit im Angebot nicht ausdrücklich ein abweichender Zahlungsplan vereinbart ist.
  2. Erstinstallation, Inbetriebnahme, Mapping, Anwenderschulung und Erstanlieferung sind nicht im Kaufpreis enthalten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Diese Leistungen werden nach Bedarf kalkuliert und gesondert berechnet.
  3. Der Kunde stellt die Betriebsvoraussetzungen am Einsatzort bereit. Hierzu zählen insbesondere eine stabile Netzwerkverbindung über WLAN oder Mobilfunk, eine geeignete Stromversorgung sowie die für den Betrieb erforderlichen baulichen und betrieblichen Gegebenheiten.

§ C3 Finanzierung und Leasing

  1. Der Erwerb ist durch Kauf oder durch Leasing möglich. Die klassische Kurzzeitmiete wird nicht angeboten.
  2. Bei einer Leasingfinanzierung kommt der Leasingvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leasinggeber zustande. Es gelten die Bedingungen des Leasinggebers. Die Komjan Consult & Service GmbH liefert in diesem Fall den Roboter und vermittelt die Finanzierung.

§ C4 Teststellung und Demo

  1. Auf Wunsch wird eine Teststellung für eine Dauer von 14 Tagen gegen eine Pauschale von 600 Euro netto angeboten. Während der Teststellung verbleibt der Roboter im Eigentum der Komjan Consult & Service GmbH und wird dem Kunden lediglich zur befristeten Nutzung überlassen.
  2. Der Kunde behandelt das Testgerät pfleglich, setzt es nur bestimmungsgemäß ein und schützt es vor unbefugtem Zugriff. Er haftet für während der Teststellung eintretende Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, soweit diese nicht auf normalem Verschleiß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch beruhen.
  3. Anlieferung, Einrichtung und Abholung erfolgen nach gesonderter Vereinbarung. Das Gerät ist bei Rückgabe vollständig und in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
  4. Die Höhe der Testpauschale sowie eine etwaige Anrechnung auf einen späteren Kaufpreis richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
  5. Die Betriebsvoraussetzungen nach § C2 Absatz 3 gelten entsprechend.

§ C5 Wartungsverträge und Serviceverträge

  1. Wartungsleistungen und Serviceleistungen werden in den Paketen Robo Basic, Robo Plus und Robo Premium sowie als Full Service Add On angeboten. Für die T Serie bestehen die Pakete Transport Basic und Transport Premium. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gültigen KOMJAN Servicekatalog, der Bestandteil des Vertrags wird.
  2. Der Servicevertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Die Mindestlaufzeiten betragen 24 Monate für Robo Basic und Robo Plus sowie 36 Monate für Robo Premium und das Full Service Add On. Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot.
  3. Vereinbarte Reaktionszeiten, Zeiten der Fernentstörung, Einsätze vor Ort und Bereitstellungszeiten für Ersatzgeräte sind Zielwerte und abhängig von Verfügbarkeit und Standort. Im Servicegebiet der Metropolregion Nürnberg erfolgt die Betreuung durch eigenes Technikpersonal, deutschlandweit über das Partnernetzwerk. Anfahrtskosten können je nach Standort variieren.
  4. Voraussetzung für Fernsupport, Softwareupdates und Ferndiagnose ist eine stabile Netzwerkverbindung am Einsatzort, die der Kunde bereitstellt.
  5. Der Servicevertrag beginnt nach abgeschlossener Installation und Abnahme des Roboters am Einsatzort.
  6. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Bei monatlicher Abrechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von fünf Prozent berechnet.
  7. Einzelleistungen außerhalb des gewählten Pakets, etwa Technikereinsätze, Leihgeräte oder Mappinganpassungen, werden nach dem jeweils gültigen Servicekatalog berechnet.
  8. Nicht umfasst sind Leistungen infolge unsachgemäßer Bedienung, eigenmächtiger Eingriffe, Eingriffe Dritter, fehlender Mitwirkung des Kunden oder äußerer Einwirkungen. Solche Leistungen werden nach Aufwand berechnet.

§ C6 Gewährleistung und Garantie im Bereich Robotik

  1. Für gekaufte Roboter gilt die gesetzliche Gewährleistung nach § A7 mit einer Verjährungsfrist von zwölf Monaten ab Gefahrübergang.
  2. Daneben können Garantien des jeweiligen Herstellers bestehen. Diese richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Herstellers.
  3. Die in den Servicepaketen genannten Garantien, insbesondere die Batteriegarantie und die Ersatzteilgarantie, sind freiwillige vertragliche Garantien der Komjan Consult & Service GmbH. Sie gelten ausschließlich im Umfang und für die Laufzeit des jeweils gebuchten Pakets und nur, solange der Servicevertrag besteht und die Wartungsobliegenheiten erfüllt sind.
  4. Verschleißteile und Verbrauchsmaterial, etwa Bürsten, Filter, Pads und Akkus im Rahmen normaler Alterung, sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit kein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.

§ C7 Sicherheitsprüfungen und Betreiberpflichten

  1. Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sowie Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften sind nicht im Liefer- oder Wartungsumfang enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
  2. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Roboter als Arbeitsmittel, einschließlich der erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, liegt beim Kunden als Betreiber.
  3. Auf Wunsch unterstützt die Komjan Consult & Service GmbH bei der Koordination mit einem zugelassenen Prüfdienstleister. Eine solche Unterstützung begründet keine Übernahme der Betreiberverantwortung.

§ C8 Folierung und POS Marketing

  1. Auf Wunsch werden Roboter foliert und als mobile Werbefläche genutzt. Die Gestaltung erfolgt nach Freigabe durch den Kunden.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Komjan Consult & Service GmbH insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Bei Rückgabe von Testgeräten oder Leihgeräten ist eine vom Kunden veranlasste Folierung auf dessen Kosten zu entfernen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ C9 Software, Updates und Daten

  1. Die Betriebssoftware der Roboter wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Es gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des Herstellers.
  2. Softwareupdates, Firmwareupdates und Sicherheitsupdates werden im Rahmen des gebuchten Servicepakets bereitgestellt. Der Kunde ermöglicht deren Einspielung.
  3. Im Betrieb anfallende Daten, etwa Kartierungsdaten und Betriebsprotokolle, werden zur Leistungserbringung, zur Dokumentation und zur Verbesserung des Betriebs verarbeitet. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung sowie ein etwaiger Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.komjan.de/agb abrufbar.